'anūf
Berufungs-, Appellations-
vorausgehend, obenstehend
erster, unberührter Zustand
Berufungskläger (jur.)
Berufungsbeklagter (jur.)
beginnen (هـ etw.)
sich stolz, hochmütig verhalten; sich abwenden, fernhalten (عن von), sich erhaben dünken (عن über)
stolz von sich weisen (هـ etw.)