barrānī
Rechtfertigung
rechtfertigend
von Gott zu Gnaden angenommen, selig (von Verstorbenen)
Rechtfertigungsgrund
auf dem Festland gelegen od. befindlich (Ggs. بحری baḥrī)
freies Land, freies Feld
Weizen (Triticum; bot.)
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Außenstehender, Unbeteiligter (عن bei)
Straußennest im Boden
aufwölben, nach oben od. außen krümmen (هـ e-e Fläche)